Klassen
Klasse A: Motorrad
Berechtigt zum Führen von
- Zweirädern ohne Leistungsbeschränkung
Beschränkung für die ersten 2 Jahre des Führerscheinbesitzes:
Zweiräder bis 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenem Leergewicht von mindestens 6,25 kg pro kW Leistung. Beschränkung entfällt bei einem Mindestalter von 25 Jahren.
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.
Klasse A1 (A beschränkt): "125er Motorrad"
Berechtigt zum Führen von
- Zweirädern mit höchstens 125 Kubikzentimeter, 11 kW und 80 km/h
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.
Klasse B: PKW
Berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs:
- mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t
- mit Anhänger, der ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht übersteigt
- mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die zulässigen Gesamtmassen zusammen nicht mehr als 3,5 t betragen
Darüber hinaus berechtigt Klasse B zum Führen von:
- Kleinkrafträdern bis maximal 50 Kubikzentimeter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Klasse M)
- selbstfahrenden Zugmaschinen bis 25 km/h; Zugmaschinen bis 32 km/h [mit Anhänger nur bis 25 km/h] (Klasse L)
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.
Klasse BE: PKW mit Anhänger
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung
- Berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B mit einem Anhänger, der nicht von Klasse B gedeckt wird
- Keine Theoriestunden erforderlich, da nur praktische Prüfung
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise.
Mofa
Berechtigt zum Führen von
- Mofa oder Mofaroller bis 50 Kubikzentimeter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.